Völlers: „Kommunen mit Bahnübergängen werden deutlich entlastet“
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(Landkreis) Neben dem umstrittenen Maßnahmengesetzbeschleunigungsgesetz wurde am vergangenen Freitag auch das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren verabschiedet. Es betrifft insbesondere Neuregelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch werden Kommunen mit Bahnübergängen deutlich entlastet.

Neben der Vereinfachung des Verfahrens bei Ersatzneubauten der Bahn ohne Kapazitätserweiterung sowie der Ausweitung von bisherigen Beschleunigungsmaßnahmen auf den ÖPNV ist auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz geändert worden. Das ist vor allem für Kommunen ein wichtiger Erfolg. In vielen Städten und Gemeinden stellen Bahnübergänge ein großes Hindernis dar. Vielen Kommunen war es bislang nicht möglich, die Bahnübergänge zu überbrücken, weil sie den Eigenanteil von 1/3 der Gesamtkosten nicht stemmen konnten. Das ändert sich nun. Die Kosten werden bei Kreuzungen einer Eisenbahn des Bundes mit einer kommunalen Straße zur Hälfte vom Bund, zu einem Drittel von der Bahn und zu einem Sechstel vom Land übernommen. Die Kommunen sind also von der Finanzierung befreit.

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Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers dazu in einer Pressemitteilung: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, unsere Kommunen von der Kostenbeteiligung an höhengleichen Bahnkreuzungen zu befreien. Neben dem ganzen Ärger um das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ist das an dieser Stelle ein großer Schritt nach vorn. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Schienenverkehrs auch für den Klimaschutz brauchen die Kommunen diese Unterstützung. Damit gehen wir über die Beschlüsse des Koalitionsvertrages, dies nur für sogenannte TEN-Strecken (Transeuropäische Netze) zu ermöglichen, deutlich hinaus.“

Dennoch gibt es nach wie vor höhenungleiche Kreuzungsmaßnahmen (wie Stege oder Brücken), die von dem Gesetz nicht erfasst sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass bislang noch keine Schätzung über die Kosten einer solchen Erweiterung vorliegt. „Wir haben darauf gedrängt, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschieht und werden auf dieser Grundlage eine weitere Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vornehmen, die auch hiervon betroffene Kommunen entlastet,“ schließt Völlers ab.

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