Nach Messerangriff in Stadthagen: Beschuldigter einstweilig untergebracht
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(Stadthagen) Nach dem Angriff eines 51-jährigen, der am Sonntag einen 54-jährigen in einer Gaststätte in der Stadthäger Innenstadt mit einem Messer angegriffen hat (unter anderem SN-Online berichtete), ist der Beschuldigte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg einstweilig untergebracht worden.

Dem Beschuldigten wird versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, heißt es in einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. Insoweit sei er dringend tatverdächtig. „Zudem liegen dringende Gründe für eine erhebliche Einschränkung seiner Schuldfähigkeit und seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor“, so Pressesprecher und Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig. Der Haftrichter folgte deshalb dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten an. Diese werde in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses vollstreckt, wo der Beschuldigte den Abschluss des Verfahrens abwarten müssen wird.

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Info: § 126a Abs. 1 StPO (einstweilige Unterbringung): Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und dass seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

(Quelle: Staatsanwaltschaft Bückeburg)

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