Stadthagen: Fahrradverkehr auf der Habichhorster Straße
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(Stadthagen) Auf der Habichhorster Straße dürfen Radfahrer künftig auch im Abschnitt „Ostring – Oberntorstraße“ die Fahrbahn benutzen. Dies teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit.

Gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sollen Radfahrer nur dann auf Radwegen neben der Straße fahren müssen, wenn die Verkehrssicherheit dies erfordert. Die Verkehrsbehörden sind somit angewiesen, nur in begründeten Fällen eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen. Dies erfolgt in der Regel durch das Aufstellen der Verkehrszeichen „Radweg“, „Getrennter Rad- und Gehweg“ oder „Gemeinsamer Rad- und Gehweg“.

Da im Gebiet der Stadt Stadthagen das Verkehrsgeschehen auf vielen Straßen jedoch eher unauffällig ist, wurden bereits zahlreiche dieser Verkehrszeichen abgebaut. Dies ermöglicht Radfahrern, die Fahrbahnen zu nutzen, was gemäß der Unfallstatistik deutlich sicherer als das Fahren auf dem Bürgersteig ist. Weil in den meisten Fällen Seitenanlagen unterschiedlich gepflasterte Bereiche aufweisen, dürfen Radfahrer aber weiterhin ebenfalls „oben“ fahren. Entscheidend sind nämlich die Platzverhältnisse und die optische Trennung zwischen Fußgänger- und Radfahrerbereichen – Radwege müssen nicht beschildert sein.

Diese Regelung wurde nun auch für den Abschnitt der Habichhorster Straße zwischen den Kreisverkehrsplätzen „Ostring“ und „Schloss“ getroffen. Hier dürfen Radfahrer künftig, das heißt sobald die Schilder demontiert wurden, sowohl auf der Straße fahren als auch die Seitenanlagen benutzen.

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Da im Bereich des Kreisverkehrsplatzes „Schloss“ die Seitenanlagen durchgängig rot gepflastert und somit keine Radwege erkennbar sind, werden hier die bisherigen Verkehrszeichen „Gemeinsamer Rad- und Gehweg“ durch die Verkehrszeichen „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ ersetzt. Somit dürfen auch hier Radfahrer künftig sowohl die Fahrbahn als auch die Seitenanlage benutzen.

Die verkehrstechnische Anordnung erfolgte von der Verkehrsbehörde des Landkreises Schaumburg in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei, der Straßenmeisterei und der Stadt Stadthagen.

(Quelle: Stadtverwaltung Stadthagen)

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