Beratungstag im Kreishaus für Opfer des SED-Regimes
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(Landkreis) Auch rund 30 Jahre nach dem Mauerfall und der Deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes. Um möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport – Referat 61 – alljährlich Beratungstage vor Ort.

Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige dieser Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.

Der nächste Beratungstag findet statt am:

Dienstag, 10. Mai 2022 in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr
Landkreis Schaumburg
Kreishaus – Saal 2
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen

Die Zuwegung zum Besprechungsraum ist ausgeschildert. Betroffene können sich bei der Veranstaltung unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren.

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Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen bzw. sich zur Antragstellung beraten zu lassen.

Telefonische Rückfragen sind am Beratungstag während der vorgenannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer (05721) 703 – 1902 möglich. Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Der Raum ist barrierefrei erreichbar. Im Kreishaus besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. (pr)

Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 90 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer – die sogenannte „Opferrente“- beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro monatlich.

Zudem besteht ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde und dieses Nachteile für die Rentenversicherung zur Folge hatte. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden.“

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