Ab sofort gilt FFP2-Maskenpflicht im Niedersächsischen Einzelhandel
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(Niedersachsen) Wie bereits am Samstag angekündigt, gilt ab heute, 21. Dezember, im gesamten Einzelhandel in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht.

Dies gilt auch in allen Lebensmittelgeschäften, in Apotheken, Drogerien, Babybedarfsmärkten und weiteren Geschäften. Die verschärfte Maskenpflicht wird als Ersatz zu der gekippten 2G-Regelung angesehen, um im Hinblick auf die höhere Ansteckungsgefahr der neuen Omikron-Variante des Corona-Virus zu reagieren. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte diese Vorschrift am Donnerstag außer Vollzug gesetzt. Ministerpräsident Stephan Weil sagte dem NDR, Niedersachsen sei nun das einzige Bundesland ohne 2G-Regelung im Einzelhandel.

Atemschutzmasken mindestens des Schutzniveaus „FFP2“, „KN 95“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft, heißt es in einer Mitteilung der Niedersächsichen Staatskanzlei. Dafür müssen diese Masken richtig getragen werden, sie sollten an den Rändern möglichst dicht abschließen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel. Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 4 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske. Ab 14 Jahren trifft auch Jugendliche die FFP2-Maskenpflicht.

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Der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, unterliegen zum einen die Kunden, im Grundsatz aber auch die Beschäftigten im Einzelhandel, die direkten Kundenkontakt haben. Keinen direkten Kundenkontakt haben beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich in Büros oder Lagerräumen jenseits der Verkaufsräume arbeiten.

§ 9 a Satz 2 der Verordnung regelt für Beschäftigte eine Ausnahme vom Tragen der Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus, wenn alternative Maßnahmen getroffen werden. So können beispielsweise physische Barrieren aus Glas oder Plexiglas zu einer Reduzierung der Virusübertragung beitragen. In derartigen Ausnahmefällen bleibt es dann aber dennoch bei einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Bloße Gesichtsvisiere reichen nicht aus. (pr)

Info: Die Stiftung Warentest hat FFP2-Masken für Kinder getestet. Zum Bericht und zum Fazit, warum die geprüften Kindermasken für wenig kindergeeignet einschätzt geht es hier: KLICK

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