Verkehrssicherheitswoche der Polizei Stadthagen
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(Stadthagen) Das Polizeikommissariat Stadthagen startete in seine Verkehrssicherheitswoche. Zu hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit sowie die Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit durch Alkohol- und Drogenkonsum gehören wie in den vergangenen Jahren zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Vorfahrtsmissachtungen, Fehler beim Überholen und Abbiegen sowie ein zu geringer Abstand zwischen Fahrzeugen können als weitere maßgebliche Auslöser für mitunter folgenschwere Unfälle benannt werden. Aber auch die Ablenkung am Steuer durch beispielsweise die Nutzung eines Mobiltelefons stellt eine weitere Unfallursache dar.

Bis einschließlich Dienstag, den 13. April 2021, werden im Rahmen der Verkehrssicherheitswoche genau zu diesen Themen verstärkt Verkehrskontrollen stattfinden. „Den Kolleginnen und Kollegen geht es bei den Kontrollen nicht in erste Linie darum, die Verkehrsteilnehmer gebührenpflichtig zu verwarnen, sondern darum, diese für die möglichen schwerwiegenden Folgen ihres Fehlverhaltens zu sensibilisieren und so eine Verhaltensregelung anzuregen“, erklärt Julia Haase, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg.

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Ein weiterer Fokus der Verkehrssicherheitstage wird gerade jetzt zum Frühlingsanfang auf dem Radverkehr inklusive der E-Bikes und Pedelecs liegen. Bei den zunehmend steigenden Temperaturen zieht es deutlich mehr Radfahrer auf die Straße. Häufig kommt es dabei zu unfallursächlichem Fehlverhalten, wie beispielsweise der falschen Benutzung des Radweges oder der Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt.

Da es in den Abendstunden und speziell am Wochenende immer wieder vermehrt auf Parkplätzen der örtlichen Einzelhandelsgeschäfte zu Ansammlungen junger Fahrer kommt, intensiviert das Kommissariat auch hier die
Kontrollmaßnahmen. Im Rahmen des sogenannten „Carfreitag“ am 2. April wurden an diesem Tag diverse Fahrzeuge an diesen neuralgischen Plätzen kontrolliert. 12 szenetypische PKW fielen den Beamten dabei besonders auf. Bei neun von ihnen führten unzulässige Umbauten zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Bei drei PKW wurde eine gerichtsverwertbare Geräuschmessung durchgeführt. Das Ergebnis war, dass der Grenzwert des Lärmausstoßes teilweise auch um mehr als das Doppelte überschritten wurde. (po)

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