Das bedeutet die Lockdown-Verlängerung für Schulen in Niedersachsen
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(Niedersachsen) Ministerpräsident Stephan Weil informierte heute Abend in einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz. Über die Verlängerung des Lockdowns und die Verschärfung der Maßnahmen haben wie hier berichtet.

Für die Schulen in Niedersachsen bedeutet das:

Grundschulen starten zunächst am 11. Januar mit „Szenario C“, also Distanzlernen mit Notbetreuung. Eine Woche später, am 18. Januar, geht es mit Wechselunterricht („Szenario B“, in geteilten Gruppen zu Hause und vor Ort) bis zunächst 29. Januar weiter.

Der Unterricht an weiterführenden Schulen beginnt am 11. Januar, allerdings in digitaler Form („Homeschooling“). Abitur- und Abschlussklassen sollen den Unterricht im Wechselmodell absolvieren.

Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird angeboten wird bis zu 50 Prozent angeboten.

Das nächste Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer ist für den 25. Januar angesetzt. Dann wird die Lage neu bewertet und besprochen, wie es ab dem 1. Februar mit den Corona-Maßnahmen weitergeht.

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Im Überblick:

Grundschulen:

11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Abitur- und Abschlussklassen:

11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)

Alle weiteren Jahrgänge:

11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

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