Hier blitzt es vom 5. bis 9. Oktober im Landkreis Schaumburg
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(Landkreis) Für die neue Oktoberwoche hat der Landkreis Schaumburg wieder mobile Geschwindigkeitsüberwachungen angekündigt.

In der 41. Kalenderwoche, also in der Zeit vom 5. Oktober 2026 bis 9. Oktober 2026, müssen Verkehrsteilnehmer erneut mit Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet rechnen.

Die Polizei kontrolliert auch ohne Ankündigung

  • Wichtiger Hinweis: Der Landkreis behält sich jederzeitige Änderungen vor.
  • Bei den genannten Bereichen handelt es sich lediglich um die Verkehrsüberwachung seitens des Landkreises.
  • Weitere Messungen – durch die Polizei – sind ebenfalls möglich, werden aber nicht vorher angekündigt.

Dies sind die Tage und Orte, an denen die Messungen stattfinden sollen:

Montag, 5. Oktober:
Samtgemeinde Nenndorf

Dienstag, 6. Oktober:
Bückeburg – Stadtgebiet und Ortsteile

Mittwoch, 7. Oktober:
Obernkirchen – Stadtgebiet und Ortsteile

Donnerstag, 8. Oktober:
Samtgemeinde Nienstädt

Freitag, 9. Oktober:
Stadthagen – Stadtgebiet und Ortsteile

So teuer kann es werden, wenn man geblitzt wurde

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger, Probezeit:

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Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:

  • Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
  • Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

(pr; Beispielfoto)

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