Vom 31. August bis 4. September: Hier blitzt der Landkreis Schaumburg
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(Landkreis) Der Monat August verabschiedet sich, bald ist September: Auch für die bevorstehende Woche hat der Landkreises Schaumburg wieder mobile Geschwindigkeitsüberwachungen angekündigt.

In der 36. Kalenderwoche des Jahres, in der Zeit vom 31. August bis 4. September 2026, müssen Verkehrsteilnehmer erneut mit Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet rechnen.

Polizei blitzt auch ohne Ankündigung

  • Wichtiger Hinweis: Der Landkreis behält sich jederzeitige Änderungen vor.
  • Bei den genannten Bereichen handelt es sich lediglich um die Verkehrsüberwachung seitens des Landkreises.
  • Weitere Messungen – durch die Polizei – sind ebenfalls möglich, werden aber nicht vorher angekündigt.

Dies sind die Tage und Orte, an denen die Messungen stattfinden sollen:

Montag, 31. August:
Obernkirchen – Stadtgebiet und Ortsteile

Dienstag, 1. September:
Samtgemeinde Sachsenhagen

Mittwoch, 2. September:
Samtgemeinde Nienstädt

Donnerstag, 3. September:
Bückeburg – Stadtgebiet und Ortsteile

Freitag, 4. September:
Stadthagen – Stadtgebiet und Ortsteile

So teuer kann es werden, wenn man geblitzt wurde

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts:

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  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger, Probezeit:

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:

  • Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
  • Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt

(pr; Beispielfoto)

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