(Stadthagen)
Am 27. August wurden im Zeitraum von 16 – 22 Uhr durch Beamte der Polizei Stadthagen im Stadtgebiet Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Hinblick auf E-Scooter durchgeführt.
Dabei stellten die Beamten zehn Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die sich insbesondere auf das Befahren der Fußgängerzone in der Innenstadt sowie die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt erstrecken.
Weiterhin konnte gegen 17 Uhr sowie gegen 20:55 Uhr je eine männliche Person auf einem E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt werden. Die beiden 19- sowie 20-jährigen Städthäger erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Weiterfahrt wurde beiden untersagt. Weiterhin wurde gegen 18 Uhr ein 19-jähriger Stadthäger unter dem Einfluss von THC auf einem E-Scooter festgestellt werden.
Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
(po)





