(Cammer) Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens zur Errichtung einer Windenergieanlage in Cammer ist die Stadt Bückeburg vom Landkreis Schaumburg aufgefordert worden, ihr gemeindliches Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.
Das gab die Stadtverwaltung jetzt in einer Pressemitteilung bekannt.
Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Bückeburg wird sich in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Oktober 2026 mit dem Thema befassen und über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beraten.
Beratung über das gemeindliche Einvernehmen am 1. Oktober
Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist der Landkreis Schaumburg. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens prüft der Landkreis die Genehmigungsvoraussetzungen und beteiligt dabei die jeweils zuständigen Fachbehörden und Stellen.
Unabhängig von der Beratung über das gemeindliche Einvernehmen erfolgt innerhalb der Stadtverwaltung eine bauordnungsrechtliche Prüfung, die in das Verfahren eingebracht wird.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sogenanntes „Repowering“: Zwei bestehende Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Höhe von knapp 100 Metern und einer Gesamtnennleistung von 1,6 mW sollen durch eine leistungsstärkere Anlage mit 4,5 MW und einer Gesamthöhe von 179,4 Metern ersetzt werden.
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