(Landkreis) In der letzten Juli-Woche wird im Landkreis Schaumburg wieder geblitzt.
Für die 31. Kalenderwoche des Jahres, in der Zeit vom 27. Juli bis 31. Juli 2026 müssen Verkehrsteilnehmer mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet rechnen.
Dies sind die Tage und Orte, an denen die Messungen stattfinden:
Montag, 27. Juli:
Obernkirchen – Stadtgebiet und Ortsteile
Dienstag, 28. Juli:
Samtgemeinde Nienstädt
Mittwoch, 29. Juli:
Stadthagen – Stadtgebiet und Ortsteile
Donnerstag, 30. Juli:
Bückeburg – Stadtgebiet und Ortsteile
Freitag, 31. Juli:
Samtgemeinde Nenndorf
Polizei blitzt unangekündigt
Hinweis: Der Landkreis behält sich jederzeitige Änderungen vor.
Bei den genannten Bereichen handelt es sich um die Verkehrsüberwachung seitens des Landkreises. Weitere Messungen – durch die Polizei – sind ebenfalls möglich, werden aber nicht vorher angekündigt.
Geblitzt? So teuer kann es werden
Innerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 30 €
- 11–15 km/h zu schnell: 50 €
- 16–20 km/h zu schnell: 70 €
- 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
- 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Außerorts:
- bis 10 km/h zu schnell: 20 €
- 11–15 km/h zu schnell: 40 €
- 16–20 km/h zu schnell: 60 €
- 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
- 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
- 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
- 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahranfänger, Probezeit:
Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).
Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich
„Wiederholungstäter“:
Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:
- Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
- Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist
Weitere, verschärfende Faktoren
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:
- Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
- Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich
Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:
- 100 € Bußgeld, 1 Punkt
(pr; Beispielfoto)




