Hier wird in der Woche nach Pfingsten in Schaumburg geblitzt
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(Landkreis) Für die kurze Woche nach Pfingsten hat der Landkreis Schaumburg ebenfalls Geschwindigkeitskontrollen geplant.

Das geht aus einer Meldung in der WarnApp „BIWAPP“ hervor, die durch die Bußgeldstelle veröffentlicht wurde.

Demnach führt der Landkreis Schaumburg in der Zeit vom 26.5.2026 bis 29.5.2026 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in folgenden Bereichen des Kreisgebiets durch:

Di., 26.05.2026: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Mi., 27.05.2026: Samtgemeinde Nenndorf

Do., 28.05.2026: Samtgemeinde Nienstädt

Fr., 29.05.2026: Samtgemeinde Sachsenhagen

Wie immer gilt: Änderungen behält sich der Landkreis jederzeit vor. Da es sich bei den Angaben lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises handelt, können auch darüber hinaus weitere, unangekündigte Messungen stattfinden – zum Beispiel durch die Polizei.

Geblitzt? So teuer kann es werden

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts:

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  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger, Probezeit:

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:

  • Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
  • Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt

(pr)

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