Hier blitzt es in Schaumburg vom 27. bis 30.4.2026
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(Landkreis) Auch in der letzten April-Woche führt der Landkreis Schaumburg wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet durch.

Wie in einer Meldung durch die Warn-App „BIWAPP“ nachzulesen ist, sind in der Zeit vom 27.4.2026 bis 30.4.2026 Messungen in folgenden Bereichen geplant:

Hier blitzt der Landkreis Schaumburg vom 27.4.2026 bis 30.4.2026

Montag, 27.4.2026: Samtgemeinde Niedernwöhren

Dienstag, 28.4.2026: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)

Mittwoch, 29.4.2026: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Donnerstag, 30.4.2026: Rinteln (Stadtgebiet und Ortsteile)

Wie immer gilt: Jederzeitige Änderungen behält sich der Landkreis vor.

Da es sich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises handelt, sind weitere, unangekündigte Messungen (etwa durch die Polizei) ebenfalls möglich.

Geblitzt worden? So teuer kann es werden

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts:

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  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger, Probezeit:

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:

  • Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
  • Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt

(pr)

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