Info: Hier blitzt der Landkreis Schaumburg in der neuen Woche
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(Landkreis) Der Landkreis Schaumburg führt auch in der neuen Woche wieder Geschwindigkeitskontrollen durch.

Das gab die Bußgeldstelle des Kreises über die WarnApp „BIWAPP“ bekannt.

In Zeit vom 20.4.2026 bis 24.4.2026 sollen demnach verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in folgenden Bereichen des Kreisgebiets durchgeführt werden:

Mo., 20.4.2026: Samtgemeinde Nenndorf

Di., 21.4.2026: Samtgemeinde Nienstädt

Mi., 22.4.2026: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Do., 23.4.2026: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)

Fr., 24.4.2026: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Es gilt wie immer: Änderungen behält sich der Landkreis vor. Ebenso können weitere, unangekündigte Messungen stattfinden, etwa durch die Polizei.

Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises.

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Geblitzt? So teuer kann es werden

Innerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger, Probezeit:

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:

  • Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
  • Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt
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