Hier wird nach Ostern im Landkreis Schaumburg geblitzt
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(Landkreis) Nach den Osterfeiertagen geht es mit den Messungen weiter:

Der Landkreis Schaumburg hat für die Zeit vom 7. April bis 10. April 2026 verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet angekündigt.

Gemessen wird einer Meldung via WarnApp „BIWAPP“ in folgenden Bereichen Schaumburgs:

Di., 7.4.2026: Samtgemeinde Sachsenhagen

Mi., 8.4.2026: Rinteln (Stadtgebiet und Ortsteile)

Do., 9.4.2026: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)

Fr., 10.4.2026: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Weitere Messungen sind möglich

Es gilt wie immer: Änderungen der Angaben behält sich der Landkreis jederzeit vor. Auch sind weitere – unangekündigte – Messungen, etwa durch die Polizei möglich.

Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises.

(pr)

Zu schnell gewesen und geblitzt worden? So teuer kann es werden

Innerorts:

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      • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
      • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
      • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
      • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
      • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
      • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
      • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts (Landstraßen, Autobahnen):

      • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
      • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
      • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
      • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
      • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
      • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
      • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger in der Probezeit:

Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als A-Verstoß

Die Folgen sind: Eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre, Aufbauseminar (ASF) verpflichtend

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt:

      • Zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat
      •  Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

      • Deutlich höhere Bußgelder möglich
      • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
      • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

      • 100 € Bußgeld, 1 Punkt
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