Geplante Geschwindigkeitskontrollen im Landkreis Schaumburg
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(Landkreis) In der Zeit vom 9.3.2026 bis 13.3.2026 führt der Landkreis Schaumburg verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet durch.

Das gab die Bußgeldstelle des Landkreises jetzt via WarnApp „BIWAPP“ bekannt.

Gemessen wird der Meldung zufolge in folgenden Bereichen:

Mo., 9.3.2026: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Di., 10.3.2026: Samtgemeinde Sachsenhagen

Mi., 11.3.2026: Samtgemeinde Nenndorf

Do., 12.3.2026: Samtgemeinde Nienstädt

Fr., 13.3.2026: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Wie immer gilt: Änderungen behält sich der Landkreis jederzeit vor. Bei den Angaben handelt es sich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises. Weitere, unangekündigte Messungen sind ebenfalls möglich.

Zu schnell gewesen und geblitzt worden? So teuer kann es werden

Innerorts:

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      • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
      • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
      • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
      • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
      • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
      • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
      • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts (Landstraßen, Autobahnen):

      • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
      • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
      • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
      • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
      • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
      • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
      • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
      • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
      • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger in der Probezeit:

Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als A-Verstoß

Die Folgen sind: Eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre, Aufbauseminar (ASF) verpflichtend

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt:

      • Zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat
      •  Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

      • Deutlich höhere Bußgelder möglich
      • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
      • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

      • 100 € Bußgeld, 1 Punkt
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