(Scheie) Im Landkreis Schaumburg wurde am Freitag, den 27.2.2026, der Ausbruch der Geflügelpest auf einem Legehennenbetrieb im Bückeburger Ortsteil Scheie amtlich festgestellt.
Die Kreisverwaltung teilt dazu mit: „Die 200 Tiere des Betriebes wurden bereits am Folgetag durch Mitarbeitende des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen tierschutzgerecht getötet.“
Der Ausbruch setzt eine Folge von gesetzlichen Regelungen in Gang, die am Samstag amtlich verfügt wurden. So wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgesetzt. Zudem ist eine 10 Kilometer umfassende Überwachungszone eingerichtet worden.
Schutz- und Überwachungszone eingerichtet
In beiden Zonen gelten gesetzlich vorgeschriebene Regelungen, die in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst sind.
Die eingerichteten Zonen und die Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Landkreises Schaumburg veröffentlicht worden. So wurde unter anderem für das gesamte Gebiet eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Dies gilt sowohl für Hobbyhalter, als auch für gewerbliche Betriebe. Zudem gibt es strenge Regelungen, beispielsweise für das Verbringen von lebendem Geflügel, Geflügelprodukten, Geflügelfleisch einschließlich Eiern.
Ziel dieser Maßnahmen ist es dem Landkreis zufolge, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und das Seuchengeschehen einzudämmen.
(pr)




