Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Schaumburg
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(Landkreis) Der Landkreis Schaumburg gibt den Entwurf seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) in das öffentliche Beteiligungsverfahren.

Das RROP legt für den Landkreis die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung insbesondere in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung für einen Zeitraum von zehn Jahren fest und wird vom Kreistag als Satzung beschlossen. Vor dem Beschluss geht der Entwurf in die Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs beginnt am Donnerstag, 9.2.2026 und endet am 26.3.2026.

Die Unterlagen zum Beteiligungsverfahren sind auf der Homepage des Landkreises Schaumburg unter www.schaumburg.de/rrop zu finden. Sie können zudem beim Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, Gebäudeteil B, 2. OG zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr und Freitag 8:30 – 12:30 Uhr eingesehen werden.

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Von links: Landrat Jörg Farr, Christina Hein (Regionalplanerin) und Kreisrätin Annika Friedrichs.

Bis einschließlich 26.3.2026 können Träger öffentlicher Belange, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger zu dem RROP-Entwurf Stellung nehmen. Ihre Stellungnahmen können direkt online per E-Mail eingereicht werden unter: rrop.entwurf@schaumburg.de .

Eine schriftliche Stellungnahme ist per Post möglich an den Landkreis Schaumburg, Amt für Wirtschaftsförderung, Regionalplanung, Mobilität, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen.

Darüber hinaus kann eine Stellungnahme nach Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 05721/703-1560) mündlich zur Niederschrift im Kreishaus abgegeben werden.

(pr/Foto: pr)

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