(Landkreis) Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Darüber informierte der Landkreis jetzt in einer Pressemitteilung.
Aktuell müssen bis zum 19. Januar 2026 alle Fahrerlaubnisinhaber, deren Dokument zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde, Ihren alten Führerschein umtauschen.
Weitere Stichtage für den Führerschein-Umtausch:
Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr 2002 – 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr 2005 – 2007 müssen bis zum 19. Januar 2028 umgetauscht werden.
Wichtig: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Was sind die Folgen bei einem verspäteten Umtausch?
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.
(pr/Beispielfoto)




