Stadthagen: Stadtverwaltung informiert über den Umgang mit Feuerwerk
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(Stadthagen) Die Stadtverwaltung der Stadt Stadthagen erinnert in einer Presseinfo zum bevorstehenden Jahreswechsel an die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Feuerwerk und Böllern.

In Stadthagen existiert kein generelles Böllerverbot. Allerdings gibt es bundesweite Regelungen zum Umgang und Einsatz von Feuerwerk, die beachtet werden müssen. „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang aufrufen, um das Silvesterfest für alle zu einem schönen und sicheren Erlebnis zu machen“, so die Verwaltung:

Rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk der Kategorie 2, einschließlich Böller und Raketen, darf gemäß der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ausschließlich an den Tagen 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.

Insbesondere das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von besonders schützenswerten Gebäuden und Anlagen ist verboten. Dazu gehören unter anderem:

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  • Kirchen
  • Krankenhäuser
  • Kinder- und Altenheime
  • Brandempfindliche Gebäude wie Reetdach- und Fachwerkhäuser, wie sie insbesondere in der Stadthäger Innenstadt zu finden sind
  • Denkmalgeschützte Gebäude, deren Verlust unwiederbringlich wäre
  • Landwirtschaftliche Lagerflächen und Betriebe mit Gefahrstoffen, in deren Nähe ein erhöhtes Risiko besteht

Für den sicheren Abstand gilt eine Mindestdistanz von 200 Metern, da Raketen der Kategorie 2 eine Flugweite von bis zu 180 Metern erreichen können. Das bedeutet konkret: Raketen und Böller dürfen erst ab einer Entfernung von 200 Metern rund um diese Gebäude abgefeuert werden.

Diese Regelung dient dem Schutz der Menschen und der Bausubstanz und ist daher unbedingt einzuhalten, so die Verwaltung abschließend.

(pr)

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