Achtung Blitzer: Hier kontrolliert der Landkreis Schaumburg in der neuen Woche
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(Landkreis) Auch in der kommenden Woche, in der Zeit vom 8.12.2025 bis 12.12.2025, führt der Landkreis Schaumburg verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet durch.

Wie immer gilt auch dieses Mal: Die Angaben der Bußgeldstelle betreffen lediglich die Kontrollen, die seitens des Landkreises durchgeführt werden. Weitere Messungen, beispielsweise durch die Polizei, können unabhängig davon ebenfalls stattfinden.

Gemessen wird demnach  in folgenden Bereichen:

Mo., 8.12.2025: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Di., 9.12.2025: Samtgemeinde Eilsen

Mi., 10.12.2025: Samtgemeinde Nenndorf

Do., 11.12.2025: Samtgemeinde Sachsenhagen

Fr., 12.12.2025: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Geblitzt? So teuer kann es werden

Innerorts:

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  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts:

  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger, Probezeit:

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt führt zu:

  • Zusätzlichem Fahrverbot von 1 Monat
  • Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt
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