Geschwindigkeitskontrollen vom 10. bis 14.11.2025 im Landkreis Schaumburg
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(Landkreis) Auch in der neuen Woche führt der Landkreis Schaumburg wieder verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Kreisgebiet durch.

Darüber hat die Bußgeldstelle des Landkreises jetzt mittels Warn-App „BIWAPP“ informiert.

Gemessen wird demnach in der Zeit vom 10.11.2025 bis 14.11.2025 in folgenden Bereichen:

Montag, 10.11.2025: Obernkirchen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Dienstag, 11.11.2025: Samtgemeinde Sachsenhagen

Mittwoch, 12.11.2025: Samtgemeinde Nenndorf

Donnerstag, 13.11.2025: Bückeburg (Stadtgebiet und Ortsteile)

Freitag, 14.11.2025: Stadthagen (Stadtgebiet und Ortsteile)

Änderungen bei den Messstellen behält sich der Landkreis vor. Bei den Orten, die genannt werden, handelt es sich lediglich um die Verkehrsüberwachung des Landkreises. Weitere Messungen, etwa durch die Polizei, können ebenfalls stattfinden.

Zu schnell gewesen und geblitzt worden? So teuer wird es (Stand 2024)

Innerorts:

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  • bis 10 km/h zu schnell: 30 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 50 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 70 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 115 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 180 €, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (bei Wiederholung oder Gefährdung)
  • 31–40 km/h zu schnell: 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41–50 km/h zu schnell: 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts (Landstraßen, Autobahnen):

  • bis 10 km/h zu schnell: 20 €
  • 11–15 km/h zu schnell: 40 €
  • 16–20 km/h zu schnell: 60 €
  • 21–25 km/h zu schnell: 100 €, 1 Punkt
  • 26–30 km/h zu schnell: 150 €, 1 Punkt
  • 31–40 km/h zu schnell: 200 €, 1 Punkt
  • 41–50 km/h zu schnell: 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h zu schnell: 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahranfänger (Probezeit):

Ein Verstoß ab 21 km/h zu schnell gilt als „A-Verstoß“. Die Folgen sind eine Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar (ASF).

Wiederholte Verstöße führen zur Verwarnung, bei erneutem A-Verstoß ist eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) möglich

„Wiederholungstäter“:

Innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt, führt zu:

  • Zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat
  •  Unabhängig davon, ob ein Fahrverbot bei der zweiten Tat ohnehin vorgesehen ist

Weitere, verschärfende Faktoren

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfälle durch zu schnelles Fahren:

  • Deutlich höhere Bußgelder sind möglich
  • Mögliche Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Führerscheinentzug, Punkte und sogar Freiheitsstrafen sind möglich

Blitzerwarner- oder Handy-Apps während der Fahrt benutzt:

  • 100 € Bußgeld, 1 Punkt
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