
(Landkreis Schaumburg) Baustellen und Brückensperrungen in der Region: Der LKW-Verkehr nimmt verstärkt Routen durch den Landkreis Schaumburg, eine Hauptverkehrsader in Richtung Westen ist die Bundesstraße 65.
Die Polizei hat ihren Fokus daher gezielt auf diesen Bereich gerichtet. Die Bilanz der Beamten in einer Polizeimeldung: „Nahezu jede Kontrolle war ein Treffer.“
Pause auf der Ortsumgehung Stadthagen eingelegt
Kurios waren dabei drei geparkte Lkw auf der Kraftfahrtstraße (Umgehung Stadthagen) in Höhe der Brücke über die Vornhäger Straße. Dort wurden drei LKW bemerkt, dessen Fahrer dort verbotenerweise (vermutlich aus der Not heraus) ihre Lenkzeitunterbrechung von 30 Minuten eingelegt hatten. Die Fahrer bezahlten jeweils ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro und setzten ihre Fahrt fort. „Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch die Tragfähigkeit der Brücke“, so die Polizei. Jedes der LKW-Gespanne bringe ein Gewicht von etwa 40 Tonnen auf die Waage, bzw. Brücke zuzüglich des
fließenden Verkehrs auf den Fahrbahnen.
Verstöße in vielen anderen Bereichen festgestellt
Bei weiteren Kontrollen von Güter-, Personen-, Abfall-, Gefahrgut- und Personentransporten waren nur wenige ohne Beanstandung. Von Gurt-, Handy-, Ladungssicherungs-, Geschwindigkeitsverstößen wurden Verstöße im Fahrpersonalrecht, Verstöße der Sozialvorschriften (Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten etc.) Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften (Fahren ohne festes Schuhwerk), Personentransport ohne jegliche Legitimation (Ukraine-Deutschland) festgestellt.
Zudem wurde ein deutscher Kleintransporter kontrolliert der mit Motorteilen beladen war. Er brachte eine Überladung von 65 % auf die Waage (erlaubt 2.800 kg/gewogen 4620 kg). Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Da der Fahrer in Deutschland keinen Wohnsitz hatte, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 262,50 Euro einbehalten.
Ähnlich erging es einem KFZ-Transportgespannfahrer, der 127,50 Euro für einen Handyverstoß bezahlen musste.
Bei den Kontrollen wurden neun Verwarngelder von 30 bis 55 Euro erhoben. Vier Mal wurde die Weiterfahrt (bis zur Bebung des Mangels) untersagt. Weiterhin erfolgten Berichte an Fachbehörden.
(po)