Stadthagen: Informationen zur Bundestagswahl / Hinweise zur Briefwahl
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(Stadthagen) Am 23. Februar 2025 findet zwischen 8:00 und 18:00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Deutschland statt.

In Stadthagen können an diesem Tag etwa 15.600 Einwohner ihre Stimme in einem der 15 Wahllokale abgeben. Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Durchführung der Wahl.

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

– die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
– mindestens 18 Jahre alt ist und
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, z. B. durch ein Gerichtsurteil.

Um an der Wahl teilnehmen zu können, muss man in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland werden automatisch am 42. Tag vor der Wahl (12.1.2025) eingetragen. Deutsche mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) müssen die Eintragung beantragen.

Hinweise zur Briefwahl. Achtung: Verzögerter Versand der Briefwahlunterlagen.

Auf Grund von verkürzten Fristen zur Aufstellung von Kandidaten wird der Stadt Stadthagen der amtliche Stimmzettel vermutlich erst in der 6. Kalenderwoche geliefert. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Briefwahlanträge werden ab diesem Zeitpunkt für den Versand abschließend vorbereitet und verschickt. Die Stadtverwaltung bittet daher, von Rückfragen zu gestellten Briefwahlanträgen bis einschließlich 12.2.2025 abzusehen, da sich die Briefwahlunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt noch im Postlauf befinden können.

Folgende Möglichkeiten gibt es, um Briefwahlunterlagen zu beantragen:

1. elektronisch
– In der Zeit vom 12.01.2025 bis zum 19.02.2025, 08:00 Uhr können die Briefwahlunterlagen elektronisch beantragt werden. Wir bitten, hierfür vorrangig den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code zu nutzen. Alternativ kann über die Homepage der Stadt Stadthagen www.stadthagen.de der Antrag gestellt werden.

2. schriftlich
– mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Vordruck auf der Rückseite)
– oder per Brief

3. persönlich
– ab dem 10. Februar 2025 öffnet die Briefwahlstelle im Foyer (3.OG) des Verwaltungsgebäudes, Rathauspassage 1. Ein barrierefreier Zugang ist mit dem Aufzug – auch aus der Tiefgarage – gewährleistet. Mitzubringen sind der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigungskarte.

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Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist rechtlich ausgeschlossen.

Der Antrag muss den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) enthalten. Sofern für eine andere Person der Antrag gestellt werden soll, wird eine entsprechende Vollmacht benötigt. Hierzu kann die Wahlbenachrichtigungskarte benutzt werden, die einen entsprechenden Eindruck für eine Vollmacht enthält. Ansonsten kann durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung nachgewiesen werden.

Öffnungszeiten der Briefwahlstelle: 10.2.2025 bis 21.2.2025

Montag
8:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Dienstag
8:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag
8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag
14.2.2025: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
21.2.2025: 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr

(pr)

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