Weserauentunnel in Porta Westfalica muss erneut vollgesperrt werden
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(Porta Westfalica) Der Weserauentunnel bleibt auch weiterhin nur eingeschränkt befahrbar.

Die Funktionstests, die im Rahmen der regulären Wartung des Tunnels am 15. November durchgeführt wurden, waren nicht erfolgreich. Das teilte Straßen.NRW jetzt mit: „Das Team der Landesverkehrszentrale ist in permanenter Abstimmung mit den beteiligten Firmen, um die vollständige Leistungsfähigkeit des Weserauentunnels wiederherzustellen“.

Der nächste Funktionstest soll in der Nacht von Freitag, 29. November, auf Samstag, den 30. November, erfolgen. Dafür wird der Tunnel erneut voll gesperrt werden müssen.

Die Erneuerung der Brandmeldeanlage ist sehr umfassend. Sie sei nicht mit dem einfachen Ersatz einer Komponente erledigt, sondern erfolge in einem komplizierten Prozess. „Neben dem Einbau diverser Ersatzteile durch die speziell für die Brandmeldeanlage zertifizierte Fachfirma muss unter anderem die Datenanbindung und Steuerung der zentralen Leittechnik durch eine zweite Spezialfirma programmiert werden“, so Straßen.NRW.

Durch die Sperrung von Zufahrten zum Weserauentunnel bilden sich regelmäßig Staus und Engpässe auf umliegenden Straßen. Die Aufnahme zeigt eine Situation aus dem Oktober diesen Jahres.

Der Tunnel bleibt offen

Im Tunnel gibt es viele Parameter, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinflussen. Hier spielt neben den geometrischen Randbedingungen wie Tunnellänge, der Anzahl der Fahrstreifen und Tunnelröhren, der Tunnelquerschnitt und die Trassierung eine Rolle. Auch der DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke), der Anteil des Schwerlastverkehrs, die Geschwindigkeit im Tunnel oder die Zugriffszeit der Einsatzdienste sind relevant. Parameter wie die Anzahl der Röhren oder die Tunnellänge lassen sich im Planungsprozess beeinflussen.

Im Betrieb kann Straßen.NRW durch viele Maßnahmen wie bspw. eine Reduzierung der Geschwindigkeit oder Durchfahrtsbeschränkungen Einfluss auf die Sicherheit im Tunnel nehmen. Wird im Tunnel eine Gefahrenstelle erkannt, so besteht neben der einfachen Warnung der Verkehrsteilnehmer auch die Option der Tunnelsperrung. Die Wahl der jeweiligen Maßnahme hängt von der Situation vor Ort ab, die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Daher ist auch die Sperrung der Rampe von der A2/B482 kommend umgesetzt worden, um eine Verflechtung des Verkehrs innerhalb des Tunnels als Gefahrenstelle zu vermeiden.

Ziel sei es immer, ein vergleichbares Sicherheitsniveau wiederherzustellen. Falle zum Beispiel ein einzelner Sensor im Tunnel aus, werde dieser grundsätzlich im Rahmen der nächsten Wartung instandgesetzt und zudem geprüft, ob und welche Kompensationsmaßnahmen hier notwendig seien. Im Extremfall eines Stromausfalls könne das Sicherheitsniveau für den Verkehrsteilnehmer nicht mehr gehalten werden, es bleibt nur eine Tunnelsperrung übrig.

Die Umstände im Weserauentunnel hätten laut Straßen.NRW im Abwägungsprozess dazu geführt, dass die Verantwortlichen sich auf die bisher umgesetzten Maßnahmen geeinigt haben. Durch eine Spureinziehung wird die Anzahl der sich im Tunnel befindlichen Verkehrsteilnehmer reduziert und die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls reduziert. Eine Geschwindigkeitsreduzierung im Tunnel verstärkt diese Maßnahme zudem. An diesem Prozess sind der Sicherheitsbeauftrage, gestellt durch ein externes Ingenieurbüro, und der Tunnelmanager involviert, die geeignete Maßnahmen abwägen und beschließen.

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Hintergründe

Der Brand ist das schlimmstmögliche Ereignis in einem Tunnel. Daher hat die Ausrichtung der Betriebs- und Sicherheitstechnik auf die Vermeidung bzw. ggf. Beherrschung eines Brandes die höchste Priorität.

Dies bedeutet zum Beispiel, dass für einen Brand eine verkürzte, automatische Meldekette eingerichtet wird, damit bei automatischer Branderkennung direkt neben der Tunnelleitzentrale auch die Feuerwehrleitzentrale für ein unmittelbares Auslösen eines Einsatzes alarmiert wird. Hier wird auf eine Plausibilitätsprüfung und eine manuelle Weitergabe eines erkannten Ereignisses zwischen den Leitzentralen verzichtet – es kommt auf jede Sekunde an.

Bei den Tests der neuen Brandmeldeanlage ist aufgefallen, dass die Branderkennung zwar umgehend in der zentralen Leittechnik des Tunnels im Betriebsgebäude wieder angezeigt wird, die automatische, zeitgleiche Weitermeldung an die Feuerwehrleitstelle und die Tunnelleitzentrale jedoch nicht erfolgt. Außerdem werden auch keine automatischen Reaktionen der weiteren Technik, z.B. Ansteuerung der Lüfter im Tunnel, ausgelöst.

Die vom Referat Tunnel der Landesverkehrszentrale umgesetzten Kompensationsmaßnahmen dienen in erster Linie dazu, das Brandrisiko aufgrund eines Unfalles zu reduzieren. Dabei wird das Risiko eines Spurwechselunfalls durch die Sperrung eines Fahrstreifens sowie einer Zufahrtsrampe minimiert.

Risiken von Auffahr- und sonstigen Unfällen werden durch die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h vermindert. Grundlage der Betrachtung sind die Empfehlungen des BASt-Leitfadens „Minimale Betriebsbedingungen für Straßentunnel“ (FE 15.0700, Bundesanstalt für Straßenwesen).

Der Verkehr kann grundsätzlich weiterhin aufrechterhalten bleiben, da die im Weserauentunnel verbauten Sichttrübe-Messeinrichtungen einer Branderkennung dienen, die in diesem Tunnel in einer deutlich höheren Zahl verbaut sind, als die Richtlinien für die Ausstattung von Straßentunneln mit betriebs- und sicherheitstechnischer Ausstattung dies erfordern. Somit ist in einem kürzeren Abstand die Erkennung von Rauch möglich. Zusätzlich hat der Kontrollraum der Tunnelleitzentrale den Weserauentunnel in eine verstärkte visuelle Überwachung über die Videotechnik genommen.

(Quelle: Straßen.NRW/Foto: vu)

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