(Schaumburg) In den letzten Tagen kam es vermehrt zu Anrufen von falschen Bankmitarbeitern, bei denen die Betrüger mitteilten, dass von bzw. auf dem Konto der Geschädigten angeblich Überweisungen vorgeplant oder bereits durchgeführt worden sind.
In einem Fall übersandte der unbekannte Täter der 58-jährigen Geschädigten aus Stadthagen im Rahmen des Telefonats eine Foto-TAN, um die vermeintliche Überweisung zu stornieren. Mit dieser TAN wurde dann allerdings eine Zahlung beauftragt und nicht, wie angegeben, storniert.
In einem weiteren Fall veranlasste der Betrüger auf bislang unbekannte Weise eine Überweisung vom Konto der 60-jährigen Geschädigten aus Lauenau und verlangte unter dem Vorwand, dass es sich hierbei um die Rückbuchung der unrechtmäßigen Überweisung handelt, die Freigabe der Zahlung über die entsprechende App.
In beiden Fällen handelte es sich um Überweisungsbeträge im vierstelligen Bereich.
Die Rückbuchung dieser unrechtmäßigen Zahlungen ist nur in Einzelfällen möglich und mit erheblichem Aufwand verbunden.
Bei einem solchen Anruf werden auf dem Telefondisplay der geschädigten Personen oftmals die Rufnummern der örtlichen Bank angezeigt, was den Betrügern durch das sogenannte Call-ID-Spoofing möglich gemacht wird.
Die Zugangsdaten zu den Online-Banking-Konten erbeuten sich die Täter höchstwahrscheinlich mit Hilfe einer vorangegangenen gefälschten Email (Phishing-Aktion) oder einer vorgeschalteten, echt aussehenden, aber gefälschten Internetseite des Kreditinstitutes.
Die Polizei warnt vor der genannten Betrugsmasche und gibt folgende Präventionshinweise:
- Kein Kreditinstitut verlangt die Nennung von PIN oder TAN oder das Freigeben einer Zahlung über eine App am Telefon!
- Geben Sie niemals telefonisch Ihre Bank- der persönlichen Daten preis.
- Seien Sie grundsätzlich misstrauisch, wenn Sie außerhalb der gängigen Öffnungszeiten Ihres Kreditinstituts angerufen werden.
- Legen Sie auf und Rufen Sie Ihr Kreditinstitut zurück. Wählen Sie selbst die Telefonnummer Ihrer Bank. Nutzen Sie nicht die Rückruffunktion.
- Lassen Sie sich durch die Gesprächsführung (Drohungen mit Datenverlust, hohe Schadenseintrittswahrscheinlichkeit pp.) des Anrufers nicht zu unüberlegten und vorschnellen Handlungen verleiten.
- Sollten Sie auf der vermeintlichen Internetseite Ihres Kreditinstituts unüblicherweise nach persönlichen Daten oder Kontodaten gefragt werden, vergewissern Sie sich, dass es sich bei der Internetseite auch um die richtige Internetadresse handelt. Bereits minimale Abweichungen der Adresse im Browser führen zu falschen, meist betrügerischen Seiten!
- Im Notfall veranlassen Sie sofort die Sperrung Ihres Online-Banking-Zuganges. Die Sperrnummer lautet: 116 116.
- Lesen Sie regelmäßig die Sicherheitshinweise Ihres Geldinstitutes.
- Legen Sie den Internetzugang Ihres Bankinstitutes als Lesezeichen ab und erhöhen sie dadurch die Sicherheit, nicht auf gefälschten Webseiten geleitet zu werden.
Weitere Hinweise und Beispiele für derartige Betrugsabsichten finden sie auch im Internet auf der Präventionsseite des LKA Niedersachsen im „Ratgeber Internetkriminalität“ unter https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/internetkriminalitaet/ .
(po)