(Bückeburg) Anlässlich des bevorstehenden Herbstmarktes hat die Stadt Bückeburg eine Allgemeinverfügung über das Verbot des öffentlichen Konsumierens von Cannabis im Veranstaltungsbereich des Herbstmarktes 2024 erlassen.
Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter der Adresse www.bueckeburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht bzw. bekannt gemacht worden.
Sie gilt vom 25. bis 28.10., jeweils in der Zeit von 14 bis 22 Uhr und umfasst die Bereiche Marktplatz, Sablé Platz, Lange Straße (Fußgängerzone), Braustraße, Bahnhofstraße (Bereich Marktplatz bis Sackstraße) und Petersilienstraße. Ein genauer Lageplan ist online unter dem oben genannten Link einsehbar.
Weiter heißt es dazu von Seiten der Stadtverwaltung: „Zum Schutz des überwiegend jungen Publikums ist die Allgemeinverfügung erforderlich, da es bisher noch keine bundeseinheitliche Regelung über den Konsum von Cannabis auf vergleichbaren Veranstaltungen gibt.“
(pr)