Hinweis der Unteren Wasserbehörde: „Mistlagerung – Feldmieten ordnungsgemäß anlegen“
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(Landkreis) Aus aktuellem Anlass weist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg auf die Rechtslage bezüglich der Lagerung von Festmist und Wirtschaftsdünger hin.

Sofern die Notwendigkeit zur Zwischenlagerung von Mist und Wirtschaftsdünger (Feldmieten) besteht, sind die Regelungen der Feldmieten-Verordnung einzuhalten.

Neben dem Mindestabstand von 20 Metern zu Oberflächengewässern, zu denen auch alle Gewässer 3. Ordnung zählen, kann auch bereits die Nichteinhaltung der Abdeckpflicht oder das nicht mietenförmige Anlegen auf einer möglichst kleinen Grundfläche als Verstoß gegen die Feldmieten-Verordnung geahndet werden. Spätestens beim Austreten von Sickerwasser oder verunreinigtem Niederschlagswasser aus dem Lagergut liegt ein zusätzlicher Verstoß gegen das Wasserhaushaltsgesetz vor. Neben Bußgeldern drohen in Extremfällen auch strafrechtliche Konsequenzen.

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Die zuständige Untere Wasserbehörde führt diesbezüglich regelmäßig routinemäßige Kontrollen durch.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.schaumburg.de zu finden. Für Fragen steht die Untere Wasserbehörde unter Tel.: 05721 / 703 – 1434 oder per E-Mail an wasser@schaumburg.de zur Verfügung.

(pr/Symbolfoto)

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