
(Stadthagen) Am Sanstag gegen 20:44 Uhr erhielt das Polizeikommissariat Stadthagen von einer Zeugin Mitteilung über ein straßenverkehrsgefährdendes Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Der Verkehrsteilnehmer habe die Zeugin auf der B65 in Höhe Gelldorf mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt und sie zu einer Vollbremsung gezwungen. Weiterhin habe der Verkehrsteilnehmer die Gegenfahrbahn befahren, um eine Messung durch ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät zu umgehen.
Während der Anfahrt der eingesetzten Beamten wurde mitgeteilt, dass der verkehrsgefährdende PKW nunmehr auf der B65 verunfallt sei. Am Unfallort konnte der massiv beschädigte PKW mitsamt zweier Insassen festgestellt werden, die sich bereits außerhalb des Fahrzeuges befanden. Keiner der beiden Insassen machte Angaben zum Sachverhalt und darüber, wer das Fahrzeug geführt hat.
Bei beiden Personen konnte mittels freiwilligem Alkoholtest ein mindestens leichter Alkoholisierungsgrad nachgewiesen werden. Zur weiteren Ermittlung der Fahrereigenschaft ist eine Spurensuche im PKW durchgeführt und nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Bückeburg beiden Fahrzeuginsassen Blutproben entnommen worden.
Durch den Verkehrsunfall ist ein Schaden in geschätzter Höhe von 25.000 Euro an dem verunfallten PKW sowie an Verkehrszeichen und einer Leitplanke entstanden.
(po)