Leinenpflicht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
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(Stadthagen) Die Stadt Stadthagen weist darauf hin, dass in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit das Anleinen von Hunden verpflichtend ist.

Die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit liegt zwischen dem 1. April und dem 15. Juli. Die Leinenpflicht für Hunde während dieser Monate dient dem Schutz der Wildtiere, die in diesem Zeitraum Jungtiere austragen und aufziehen. Selbst scheinbar harmlos stöbernde Hunde können zu einer Gefahr für Jungtiere werden, da Wildtiere im Falle einer Störung oftmals die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen.

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Die Leinenpflicht gilt in Waldgebieten, inklusive der zugehörigen Wege und Gewässer, sowie den Flächen außerhalb der überbauten Gebiete. (pr)

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