Mann wird von Internet-Bekanntschaft gefesselt und im Schaumburger Wald zurückgelassen
Werbung

(Bückeburg) Dies war eine Internet-Verabredung mit Folgen. Einem zufällig vorbeifahrenden Radfahrer und einem in der Nähe ansitzenden Jäger hat es ein 51jähriger Mann aus Porta Westfalica zu verdanken, dass er nicht am Mittwoch zumindest eine kalte Nacht in gefährlich hilfloser Lage mitten im Schaumburger Wald zwischen Meinsen und Cammer verbringen musste.

Die Zeugen konnten unabhängig voneinander gegen 19.30 Uhr weit entfernte Rufe wahrnehmen und entdeckten in ca. 250m Entfernung zu einem asphaltierten Waldweg einen gefesselten Mann in der Nähe eines Hochsitzes auf dem Waldboden liegend vor. Die absolut hilflose Person war mit den Armen und Händen auf dem Rücken gefesselt. Die Beine und Füße waren ebenfalls mit Seilen verknotet. Zudem trug der komplett bekleidete Mann eine über den Kopf gezogene Damenstrumpfhose.

Nach den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen verabredeten sich der Portaner und eine Frau, die er über das Internet kennengelernt hat, gegen 18.30 Uhr auf einem Parkplatz an der Kreuzung der Kreisstraßen 1+3 und gingen zu Fuß in das Waldstück. Hier ließ sich der Mann im Rahmen eines „Liebesspiels“ freiwillig von der Unbekannten fesseln.

Tatort des Techtelmechtels war der Wald zwischen Cammer und Meinsen. (Foto: Polizei)

Nachdem der Portaner komplett gefesselt war, erhielt die Frau nach Angaben des Geschädigten einen Telefonanruf auf ihrem Mobiltelefon und verließ daraufhin den Wald fluchtartig und kommentarlos, um auch nicht wieder zurückzukehren.

Werbung

Gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten erklärte der 51jährige, dass er „für solche Fälle“ ein Cuttermesser dabeihabe, wobei er aber anscheinend die Fesselungstechnik unterschätzte, weil ein Erreichen des Messers in seiner Kleidung nicht mehr möglich war.

Eine eingesetzte Rettungswagenbesatzung stellte bei dem Portaner keine Verletzungen fest.

Über die Identität der Frau wollte der 51jährige zunächst keine Angaben machen.

Die Polizei hat wegen des Anfangsverdachts einer unterlassenen Hilfeleistung bzw. einer möglichen Freiheitsberaubung strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. (pr/Foto: Polizei)

Werbung