Vorsicht beim Handel auf Online-Kleinanzeigenportalen: Polizei ermittelt in zwei Betrugsfällen
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(Stadthagen) Am 3. Februar zeigte ein 79-jähriger Stadthäger einen versuchten Betrug bei der Polizei an.

Er habe bei einem Online-Portal sein Telefon zum Verkauf angeboten, berichtet die Polizei. Es habe sich jemand gemeldet, der das Telefon habe kaufen wollen. Als der Käufer allerdings angegeben habe, dass ein DHL-Fahrer vorbeikommen würde, sei der 79-jährige misstrauisch geworden.

Weiter hätte eine Versicherung in Höhe von 170 Euro bezahlt werden sollen, das Geld sollte allerdings mit dem Kaufpreis zurückerstattet werden. Der Stadthäger habe daraufhin jeden weiteren Kontakt unterbunden.

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Anzahlung mittels PayPal geleistet, Ware nicht erhalten

Ebenfalls am Freitag, den 3. Februar, zeigte eine 27-jährige Stadthägerin einen Betrugsfall an. Hier hatte der Täter Erfolg. Die Frau hatte bei einem bekannten Online-Portal ein Pferdedecken-Set privat gekauft.

Über die Chatfunktion und anschließend über WhatsApp ist man sich handelseinig geworden. Die Stadthägerin leistete wie vereinbart eine Anzahlung in Höhe von 950 Euro. Nach der Anzahlung wurde die Ware aber nicht versandt. Da die Bezahlung über die PayPal-Funktion „Geld an Freunde/Familie senden“ geleistet wurde, konnte das Geld nicht zurück gebucht werden. Der PayPal Käuferschutz greift in so einem Fall nicht.

Daher weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, diese Funktion nur zu nutzen, wenn man den Empfänger persönlich kennt. Die Ermittlungen der Polizei dauern noch an. (po)

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