Stadthagen: Sonderregelung bei Parkgebühren für E-Autos gilt nicht mehr / Übergangsfrist bis Ende Februar
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(Stadthagen) Zur Förderung der Elektromobilität hatte die Stadt Stadthagen die Parkgebührenordnung zum 1.7.2017 neu gefasst. Seitdem besaßen Fahrzeuge mit dem Zusatz „E“ im Kennzeichen das Privileg, keine Parkgebühren zu entrichten, sofern die Parkscheibe ausgelegt wurde. Die Höchstparkdauer galt weiterhin.

Die Regelung war seinerzeit bis zum 31.12.2018 befristet.

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Die Regelung zur Förderung der Elektromobilität wurde nach Ablauf der Frist mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2022. Nach dem kontinuierlichen Anstieg Zulassungen von E-Autos läuft die Regelung jetzt aus, teilte die Verwaltung mit.

„In einer Kulanzfrist bis zum 28. Februar verzichtet die Stadt auf Sanktionen“, heißt es dazu aus dem Rathaus, „ab dem 1. März sind dann wieder alle Fahrzeughalter gleichgestellt“. Fahrer von Elektroautos mit einem „E“-Zusatz im Kennzeichen müssen also künftig wieder Parkgebühren bezahlen. (pr)

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