Zeitschaltuhren geliefert: Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung in Bückeburg wird umgesetzt
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(Bückeburg) Nach anfänglichen Lieferschwierigkeiten von Zeitschaltuhren kann die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung nun umgesetzt werden.Dies teilte Bürgermeister Axel Wohlgemuth in einer Pressemitteilung mit.

Mitarbeiter der ausführenden Fachfirma kleben demnach aktuell die Laternenringe (weiß-rot-weißer Streifen – Verkehrszeichen 394) an die Leuchten. Mit diesem Zeichen werden Straßenleuchten gekennzeichnet, die nicht die ganze Nacht in Betrieb sind. Zum Wochenende hin sollen dann die ersten Zeitschaltuhren verbaut sein.

Zunächst wird es in Achum, Scheie und Meinsen-Warber in der Nacht von 0:00 – 4:30 Uhr dunkel werden. Die weiteren Ortschaften sowie die Kernstadt werden sukzessiv umgerüstet. Die Beleuchtung an den Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) wird ebenso wie die Beleuchtung an Ampelkreuzungen nicht ausgeschaltet. Daher müssen die Verkabelungen der Leuchten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

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Die Stadt Bückeburg weist in diesem Zusammenhang auf die Regelungen des § 17 (4) der Straßenverkehrsordnung hin, demzufolge bei abgeschalteter Straßenbeleuchtung haltende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen. (pr)

Nachtrag: Auf Anfrage von SHG-Aktuell.de beschreibt die Stadtverwaltung Bückeburg die Maßnahmen genauer und nennt auch die Kosten.

Demnach wurde für die Anpassung zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung ein Auftrag in Höhe von 31.534,33 Euro vergeben, teilte der Fachbereichsleiter Planen & Bauen der Stadt Bückeburg, Björn Sassenberg, mit. In den Hauptverteilerkästen für die Straßenbeleuchtung werden Zeitschaltuhren verbaut. In Bereichen, in denen Zebrastreifen und Ampeln vorhanden sind, müssen zudem umfangreichere Klemmarbeiten ausgeführt werden, damit diese Knotenpunkte durchgehend beleuchtet werden können. Darüber hinaus müssen – wie bereits berichtet – alle nachts abgeschalteten Leuchten mit dem Verkehrszeichen 394 (Laternenring) gekennzeichnet werden.

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