Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 gesucht
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(Landkreis) Was ist richtig, was ist falsch? Junge Menschen brauchen Orientierung. Insbesondere, wenn sie auf ihrem Weg ins Erwachsensein einmal ins Straucheln geraten.

Gerichtsverfahren, in denen Jugendliche angeklagt sind, finden oft unter Beteiligung von Jugendschöffen statt. Diese üben die Funktion ehrenamtlich aus, nehmen an den Verhandlungen teil und fällen gemeinsam mit einem Richter die Urteile. Als Arbeitnehmer sind sie für die Hauptverhandlungen freizustellen. Den Verdienstausfall und Fahrtkosten trägt das Gericht. Nähere Informationen bietet auch die Internetseite www.schoeffenwahl.de.

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Jugendschöffen müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt, im Landkreis Schaumburg wohnhaft, deutsche Staatsangehörige und in der Jugenderziehung erfahren sein. Mitbürger mit Interesse an diesem gesellschaftlich bedeutsamen Ehrenamt sind aufgerufen, sich bis zum 28.2.2023 beim Landkreis Schaumburg, Jugendamt, in Stadthagen zu melden (per Mail an jugendamt@schaumburg.de oder telefonisch 05721 703-2401). (pr)

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