Niedersachsen: Keine Isolationspflicht und PCR-Testpflicht mehr bei positivem Selbsttest nach dem 31. Januar 2023
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(Niedersachsen) Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die sogenannte „Absonderungsverordnung“, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern. Dies teilte das Gesundheitsministerium des Landes Niedersachsen heute mit.

Die Verordnung sieht unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.

Wie Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt, habe Niedersachsen „sowohl die Herbstwelle im Oktober, als auch die derzeit abebbende Winterwelle ohne eine COVID-bedingte Überlastung unseres Gesundheitssystems gut überstanden.“

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Nach Experten-Ansicht des Landesgesundheitsamtes befinde man sich in einer Phase, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren habe: „Dies liegt vor allem an den guten Impfquoten und einer hohen Grundimmunität in unserer Bevölkerung.“

Vor diesem Hintergrund sei „das Auslaufen der Isolationspflicht zum Monatsende vertretbar und der richtige Schritt in Richtung Normalität im Umgang mit COVID-19“, heißt es. Personen mit den Corona-typischen Symptomen sollten sich nach Ansicht des Gesundheitsministeriums möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren: „Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.“

Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, wird derzeit ebenfalls auf Bundes- und Länderebene diskutiert. Sie ist jedoch nicht in der Absonderungsverordnung geregelt. „Wir befinden uns zu diesem Thema weiter in sehr enger Abstimmung mit der Bundesregierung sowie den Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Hamburg. Im Sinne der Einheitlichkeit der Regeln im Nah- und Fernverkehr, auch über die Ländergrenzen hinweg, streben wir hier zeitnah eine gemeinsame Lösung an und werden diese dann auch kommunizieren“, heißt es dazu. (pr)

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