Stadthagen: Mehrere Fälle von Unfallflucht im Stadtgebiet / Polizei hofft auf Zeugenhinweise
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(Stadthagen) Auch in diesem Jahr nimmt die Anzahl der angezeigten Verkehrsunfälle mit Unfallflucht in Stadthagen nicht ab.

Für den Zeitraum von Januar bis August beläuft sich diese bereits auf eine untere dreistellige Zahl.

Im Vergleich dazu: Im Jahr 2021 verzeichnete die Polizei Stadthagen insgesamt 179 Verkehrsunfallfluchten im Stadtgebiet, wovon 71 Fälle als aufgeklärt gelten.

In der vergangenen Woche ereigneten sich drei weitere Fälle von Unfallflucht in der Kreisstadt.

Am Dienstag, den 6.9.2022, stellte eine 62-jährige Frau aus Neustadt gegen 12:29 Uhr ihren roten Nissan Micra mit Hannoveraner Kennzeichen auf dem Parkplatz bei Kaufland ab. Als sie rund 10 Minuten später zurück zu ihrem Kleinwagen kam, stellte sie eine frische Beschädigung am linken Kotflügel in einer Höhe von 68 Zentimetern fest.

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Am Donnerstag, den 8.9.2022, stellte ein 70-jähriger Stadthäger seinen schwarzen BMW in dem Zeitraum von 19:30 Uhr bis 23:45 Uhr auf dem Parkplatz vor dem Finanzamt ab. Als er zurück zu seinem schwarzen Cabriolet kam, konnte er trotz der Dunkelheit einen auffälligen Lackschaden an der rechten Seite der hinteren Stoßstange feststellen.

Am Freitag, den 9.0.2022, meldete sich ein 34-jähriger Mann bei der Stadthäger Polizei. Er hatte an seinem VW Touran eine frische Beschädigung, ebenfalls am vorderen Kotflügel, festgestellt. Sein Fahrzeug hatte er über Nacht vom 8.9. auf den 9.9. am Fahrbahnrand des Holunderweges in Höhe der Hausnummer 4 abgestellt. Bei der anschließenden Unfallaufnahme konnten die Polizeibeamten blaue Fremdlackanhaftungen feststellen.

Bei allen drei Unfällen entstand jeweils ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.

„Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch. Sofern die Fahrerin oder der Fahrer ermittelt wird, können eine Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen“, erläutert Julia Haase, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg. „Sollten Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben und sie können keinen Verantwortlichen vor Ort ausmachen, dann verständigen Sie bitte die Polizei unter der Ihnen bekannten Amtsnummer oder den Notruf. Sollten Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht oder eines Verkehrsunfalles sein, dann scheuen Sie sich nicht, die Polizei über den Ihnen bekannten Notruf 110 oder der Ihnen bekannten Amtsnummer zu verständigen!“ (po)

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