Heizung runter auf 16 Grad: Landkreis teilt Energiesparmaßnahmen für Sporthallen mit
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(Landkreis) Vor dem Hintergrund der Energiekrise hat der Landkreis Schaumburg Energiesparmaßnahmen für die Sporthallen des Landkreises festgelegt und den Stellen mitgeteilt, die für die Sportstättenverwaltung zuständig sind.

Da parallel weitere Abstimmungen mit den kreisangehörigen Kommunen stattfinden, bleiben Änderungen vorbehalten. An die sportstättenverwaltenden Stellen ist ein Schreiben gegangen. Darin werden folgende Regelungen für die Sporthallen des Landkreises genannt:

Beheizung der Sporthallen: 16 Grad Celsius

Beheizung der Umkleideräume, Sanitärräume und Duschen: 19 Grad Celsius

Beheizung der Gymnastikräume, soweit sie für Mutter-Kind-Turnen, Reha-Sport, Seniorengymnastik oder Vergleichbares genutzt werden: 18 Grad Celsius

Weiter heißt es im Schreiben: „In Sporthallen findet in aller Regel Sport mit hohem Bewegungsanteil statt, sodass 16° Celsius als angemessen erscheinen. Dies bedeutet eine Absenkung der Temperatur um 2° Celsius, was durch angemessene Kleidung kompensiert werden kann und daher vertretbar ist.

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In Umkleideräumen ist die Aufenthaltsdauer in der Regel kurz, sodass die höchsten Normwerte für Arbeitsräume als ausreichend erachtet werden. Gleiches gilt für Sanitärräume und Duschen. Hinsichtlich des Wassers der Duschen ist festzustellen, dass sie unter die Regelung des § 7 Abs. 3 Ziffer 3 der Verordnung fallen und damit von den Temperaturbeschränkungen ausgenommen sind. Das Wasser in den Duschen bleibt also warm.

Vor dem Hintergrund dieser notwenigen Regelungen bitten wir die Städte und Samtgemeinden, die kreiseigene Sportstätten an Dritte vergeben, die Belegung so zu steuern, dass sie Gruppen, die auf wärmere Räume angewiesen sind, in entsprechende Gymnastikräume buchen, soweit diese vorhanden sind. Ein kurzfristiges Hochheizen der Sporthallen kommt nicht in Betracht. Die Sporthallen sind grundsätzlich auf 16° Celsius beschränkt.

Der Spielbetrieb der einzelnen Ligen an Wochenenden wird grundsätzlich unter den oben genannten Rahmenbedingungen aufrecht erhalten.

Eine Nutzung in den Herbst- und Weihnachtsferien kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Eine Ausnahme stellt auch hier der Ligaspielbetrieb dar, soweit eine zwingende Spielansetzung durch den zuständigen Sportverband gegeben ist.

Turniere sind auf ein absolutes Mindestmaß zu begrenzen. Die Genehmigung wird im Einzelfall vorbehalten. Die Genehmigung ist in diesem Fall im Amt für Schulen, Sport und Kultur der Verwaltung des Landkreises Schaumburg einzuholen.“ (pr)

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