Gefahr für Hunde und Hausschweine: Aujeszkysche Krankheit in Schaumburg nachgewiesen
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(Landkreis) Die Aujeszkysche Krankheit (AK) tritt seit einigen Jahren vermehrt in der niedersächsischen Wildschwein-Population auf. Nun hat es aktuell auch im Landkreis Schaumburg im Revier Stadthagen bei einem erlegten Wildschwein den ersten positiven Befund ergeben. Das teilte die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung mit. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass das Tier Antikörper gegen die Krankheit gebildet hatte.

Vor diesem Hintergrund rät das Veterinäramt des Landkreises Schaumburg insbesondere Jägern, Hundehaltern und Schweinehaltern zu erhöhter Aufmerksamkeit.

Bei der Aujeszkyschen Krankheit handelt es sich um eine für viele Tierarten hochansteckende, bei Hausschweinen und Hausrindern anzeigepflichtige Viruserkrankung, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, und auch für den Menschen ist der Erreger völlig ungefährlich. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Bei Schweinen ist der Verlauf dagegen altersabhängig mit schweren Krankheitserscheinungen bei jungen Saugferkeln und milderen Verläufen bei erwachsenen Tieren beschrieben. Eine Möglichkeit der Behandlung oder Impfung gibt es nicht.

Durch strikte Bekämpfungsmaßnahmen konnte in Deutschland die Seuche bei Hausschweinen getilgt werden. Bei den Hausschweinen gilt Deutschland seit 2003 als „Aujeszky-frei“.

Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der AK bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere (insbesondere Hunde) dar.

Um eine Übertragung des Erregers auf andere Tierarten oder Hausschweine zu verhindern, ist besondere Vorsicht beim Kontakt zu Wildschweinen geboten. Insbesondere Jägern wird dringend empfohlen, Aufbruch von Wildschweinen nicht an Hunde zu verfüttern und auch Spaziergänger sollten darauf achten, dass Hunde nicht an ein totes Wildschwein herangehen.

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Es ist zu beachten, dass das Virus eine hohe Überlebensfähigkeit aufweist und auch durch die Fleischreifung und beim Gefrieren nicht abgetötet wird. Infizieren sich Hunde (oder Katzen) mit dem Aujeszky-Virus, so verläuft die Erkrankung immer tödlich. Eine Möglichkeit der Behandlung oder Impfung gibt es nicht.

Schweinehalter, insbesondere wenn sie auch Jäger sind, tragen eine besondere Verantwortung, ihre Hausschweinbestände vor einer Seucheneinschleppung zu schützen. Die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände sind stets konsequent einzuhalten.

Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem Aujeszky-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Zu erreichen ist der Fachbereich unter Telefon (05721) 703-5200 sowie per Mail unter veterinaeramt@schaumburg.de.

Weitere Auskünfte zur Aujeszkyschen Krankheit erhalten Interessierte unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de. (pr)

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