Polizei warnt vor Anrufen und Schreiben für angebliche Pflegeberatung
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(Schaumburg/Nienburg) Seit kurzem steigt die Zahl angezeigter Betrugstaten in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg, bei denen angebliche Pflegedienstservices die Herausgabe von Kontodaten sowie Überweisung von Geldbeträgen fordern.

Am 18. Juli erhielt eine 80-jährige Bückeburgerin einen Anruf einer Frau, die vorgab, dass der Seniorin noch 6000 Euro Pflegegeld zustünden. Die Anruferin bat dafür um Mitteilung der Kontodaten. Die Seniorin zweifelte an dem Wahrheitsgehalt der Ausssage, wollte zunächst mit ihrem Sohn darüber sprechen und vereinbarte einen Rückruf. Ihre Kontodaten gab sie nicht preis. Der geplante Rückruf erfolgte nicht.

Am 15. Juli wurde eine ähnliche Tat in Stadthagen angezeigt, nachdem eine 82-jährige Stadthägerin in einem Postschreiben eines angeblichen Pflegedienstes aufgefordert wurde, 129 Euro zu überweisen, um einen Pflegegeldbetrag in Höhe von 6280 Euro zu erhalten (wir berichteten). Auch in diesem Fall kam es zu keiner Weitergabe von Daten oder einer Überweisung.

Ein ähnliches Schreiben erhielt ein 85-jähriger Heemser am 11. Juli vom „Pflegeservice Smart Versicherung“ aus der Schweiz, in dem ebenfalls zu einer Zahlung von 129 Euro aufgefordert wurde.

Am 13. Juli erstattete eine 85-jährige Husumerin Anzeige bei der Polizei in Stolzenau. Sie hatte Ende Juni per Post eine Rechnung in Höhe von 129 Euro von der Firma United Swiss Marketing für einen Pflegeservice erhalten. Da ihr keine in Anspruch genommene Leistung bekannt war, überwies sie das Geld nicht. Nachdem sie am 8. Juli eine Zahlungserinnerung in ihrem Briefkasten vorfand, erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

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Ein 88-jähriger Nienburger erstattete am 8. Juli Anzeige bei der Polizei Nienburg, nachdem er ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung erhielt. Auch er war Ende Juni telefonisch von einem Pflegeservice kontaktiert worden.

Alle Geschädigten waren sich sicher, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben und führten auch keine Überweisung aus.

Aktuell kommt es bundesweit verstärkt zu Forderungen derartiger Geldbeträge. Diesen voran ging regelmäßig der Anruf eines Pflegeservices, bei dem die Angerufenen in Gespräche verwickelt und über mögliche zustehende Leistungen der Pflegekasse informiert werden. Anschließend erhielten die Angerufenen teilweise weiteres Info-Material sowie eine Rechnung über eine „Servicegebühr“ von 129 Euro.

Die Polizei gibt folgende Präventionshinweise:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Bitten Sie die Anrufer um einen Rückruf an einem anderen Tag, um vorher mit Familienmitgliedern über die Seriosität derartiger Anrufe zu sprechen.
  • Überweisen Sie keine Geldbeträge für Verträge, die Sie nicht abgeschlossen haben.
  • Sollten Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, diesen binnen 14 Tagen grundlos zu widerrufen.
  • Warnen Sie pflegebedürftige Familienangehörige und sprechen Sie im Familien- und Bekanntenkreis über das neue Phänomen.

Weitere Informationen sind auch bei der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/verbraucherzentrale-warnt-telefonabzocke-mit-pflegeservice-smart-74047 zu finden. Demnach haben alle Menschen, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, ohnehin einen Anspruch auf eine kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung. (po)

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