Niedersachsen verlängert Corona-Verordnung ein weiteres Mal
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(Niedersachsen) Die Corona-Verordnung in Niedersachsen wurde jetzt ein weiteres Mal verlängert. Sie gilt zunächst bis zum 22. Juni diesen Jahres. Wie die Niedersächsische Staatskanzlei gestern informierte, bleiben die Maßnahmen in großen Teilen erhalten, da es „in Niedersachsen nach wie vor tagtäglich eine nicht unerhebliche Zahl von Neuinfektionen gebe.“

Der Gipfel der Infektionswelle sei jedoch bereits vor einigen Wochen überschritten und die 7-Tage-Inzidenz befinde sich „in einer stetigen Abwärtsbewegung“, heißt es in der Mitteilung aus Hannover. Es sei zu hoffen, dass auch die verbleibenden Schutzmaßnahmen „perspektivisch schrittweise abgebaut werden können“.

Änderungen gibt es im Bereich der Krankenhäuser, sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Ab sofort müssen die Einrichtungsleitungen eigenständig im Rahmen ihrer Hygienepläne nach dem Infektionsschutzgesetz Regelungen über das Tragen von Masken aufstellen. Es müsse nicht unbedingt eine FFP2-Maske sein und sie müsse auch nicht immer und überall getragen werden, erklärt dazu die Staatskanzlei. Bei Nichtbeachtung können die Personen „des Hauses verwiesen oder anderweitig sanktioniert“ werden.

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In Arztpraxen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen und Einrichtungen für ambulante Operationen gilt künftig die Möglichkeit zum Abnehmen der Maske, sofern für die Behandlung notwendig, nicht nur für Patienten sondern beispielsweise auch für Ärzte und Logopäden.

In Asylbewerberheimen, Flüchtlingsunterkünften, sowie gemeinschaftlichen Einrichtungen für Spätaussiedler und vollziehbar Ausreisepflichtige sind die Betreiber künftig nicht mehr verpflichtet, die Personen mindestens zwei Mal pro Woche zu testen. Getestet wird nur noch bei Aufnahme in der Einrichtung. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt hier bestehen.

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