Polizei bearbeitet zwei Fälle von Unfallflucht in Bad Nenndorf
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(Bad Nenndorf) Am gestrigen Donnerstag wurden der Polizei zwei Fälle von Unfallflucht im Stadtgebiet von Bad Nenndorf gemeldet.

Die erste Unfallflucht hat sich zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr im Deisterweg ereignet. Hier wurde ein ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkter LKW angefahren. Dabei wurde das Rücklicht beschädigt, der Schaden beläuft sich auf ca. 500 Euro. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise unter 05723/94610.

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Die zweite Unfallflucht ereignete sich auf der Bahnhofstraße in Bad Nenndorf, um 11:25 Uhr. Bei diesem Unfall fuhr eine 67-jährige Autofahrerin aus einer Parklücke und beschädigte dabei ein anderes geparktes Fahrzeug. Die Frau setzte ihre Fahrt einfach fort, ohne sich um den Schaden am anderen PKW zu kümmern. Die Halterin des beschädigten Fahrzeugs hatte Glück im Unglück, da eine aufmerksame Zeugin den Unfall beobachtet hat und die Verursacherin durch die Zeugin ermittelt werden konnte.

Die Polizei weist darauf hin, dass Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit erheblichen Folgen für den Unfallflüchtigen ist. Dem Verursacher drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt, Fahrverbot oder Führerscheinentzug: „Bitte melden Sie einen Unfall, den Sie verursacht haben und kein verantwortlicher Fahrzeugführer an dem von Ihnen beschädigten Fahrzeug ist, bei der Polizei. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.“ (po)

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