Bund-Länder-Runde beschließt „2G plus“ für Gastronomie und verkürzte Corona-Quarantäne
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(Berlin/Niedersachsen) Der erste Bund-Länder-Gipfel zum Thema Corona im Jahr 2022 fand am Freitag statt.

Die Ministerpräsidenten um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) haben einige Änderungen im Umgang mit der Pandemie beschlossen.

Unter anderem wurde die Quarantäne-Zeit von 14 auf 10 Tage herabgesetzt. Wer Kontakt mit Corona-Infizierten hatte, muss nicht mehr in Quarantäne, wenn er oder sie geboostert (3. Impfung) oder Genesen ist. Ansonsten gilt: Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per „offiziellem“ Antigen-/Schnelltest mit Nachweis möglich. Mitarbeiter von Krankenhäusern und Pflegeheimen können die Isolation nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Testergebnis beenden, falls sie zuvor 48 Stunden ohne Symptome waren.

In Schulen und Kitas können Kontaktpersonen die Quarantäne nach fünf Tagen mittels PCR- oder Antigenschnelltest beenden. Wird ohnehin täglich getestet, kann die Quarantäne sogar ganz ausbleiben.

Harte Maßnahmen wurden für die Gastronomie getroffen. Dort soll künftig „2G plus“ gelten. Geimpfte und Genesene brauchen also einen aktuellen, negativen Schnelltest um ein Schnitzel oder einen Burger essen zu dürfen. Oder eine Auffrischungsimpfung, die ab dem Tag gilt, an dem sie verabreicht wurde. Begründung: An diesen Orten könne die Maske nicht dauerhaft getragen werden, die Omikron-Variante übertrage sich hier besonders leicht. Uneinigkeit herrscht bei der Umsetzung in den Bundesländern. So hat Sachsens Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) angekündigt, es im Gastronomiesektor bei „2G“ belassen zu wollen. Discos und Clubs bleiben geschlossen.

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Private Treffen bleiben weiterhin stark eingeschränkt. Es gilt die Höchstgrenze von 10 geimpften Personen. Sofern bei einer Zusammenkunft auch nur eine ungeimpfte Person anwesend ist, gilt die Regel, dass sich ein Haushalt mit höchstens zwei weiteren Personen treffen darf. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Weiterhin gehen die Länder von einem baldigen Zeitplan für eine Gesetzgebung aus, die eine allgemeine Impfpflicht einführen soll.

Bei allen getroffenen Maßnahmen handelt es sich um Mindeststandards. Bundesländer können also auch strengere Regelungen beschließen. Eine erneute Bund-Länder-Konferenz ist für den 24. Januar 2022 vorgesehen.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte am Freitagabend: „Die in Niedersachsen bereits sehr früh getroffenen Schutzmaßnahmen können derzeit nicht zurückgenommen werden. Wir alle tun gut daran, die mit Omikron einhergehende Gefahr sehr ernst zu nehmen. Wir müssen in den nächsten Wochen alles dafür tun, dass die Zahl der sich neu mit Omikron infizierenden Menschen unter Kontrolle bleibt. Dafür müssen intensiv weiter Auffrischungsimpfungen verabreicht und die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden. Wir müssen sehr vorsichtig sein.“

Die niedersächsische Landesregierung hat angekündigt, angesichts der beschlossenen Änderungen über die Landesverordnung beraten zu wollen. Grundlegende Veränderungen seien jedoch nicht zu erwarten, da die aktuell in Niedersachsen geltende „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ schon den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz entsprächen. (vu)

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