Stadthagen: Verwaltung führt 3G-Regel in städtischen Gebäuden ein
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(Stadthagen) Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird die Stadtverwaltung Stadthagen für ihre Gebäude (gilt auch für Bücherei, Museum, i-Punkt, etc. ) ab Montag, 13. Dezember 2021, die 3G-Regel einführen.

Besucher müssen ab diesem Datum nachweisen, dass sie gegen eine Infektion mit dem Coronavirus geimpft, von Covid-19 genesen oder aktuell negativ getestet sind. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. 

Bei der Stadtverwaltung, Rathauspassage 1, wird ab dem 13. Dezember 2021 nur noch die Haupteingangstür geöffnet sein. Besuche sind weiterhin nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes überprüfen die Einhaltung der 3G-Regeln beim Betreten des Gebäudes. Sie überprüfen, ob die Besucher vollständig geimpft (Nachweis durch Impfausweis oder Impfzertifikat; seit der zweiten Impfung sind mindestens zwei Wochen vergangen), genesen (Nachweis durch einen mindestens 28 Tage alten und maximal sechs Monate zurückliegenden positiven PCR-Test) oder negativ getestet (Nachweis durch einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest, kein Selbsttest; oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test) sind. Zusätzlich werden die Identitäten der Besucher mittels Ausweisdokument überprüft.

Grundsätzlich gilt: Alle Personen müssen nach dem Betreten der städtischen Gebäude immer eine FFP2- oder eine andere medizinische Maske tragen. Der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen ist stets einzuhalten. 

Wenn Anliegen per E-Mail oder telefonisch geklärt werden können, sollte davon Gebrauch gemacht werden, rät die Verwaltung. (pr)

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