Ab morgen gilt in Niedersachsen „mehr 2G“ in der Corona-Verordnung
Werbung

(Niedersachsen) Bereits ab morgen gelten in Niedersachsen weitere Verschärfungen in der Corona-Verordnung. „Niedersachsen steigt schrittweise um auf 2G“, heißt es dazu heute in einer Bekanntgabe der Niedersächsischen Staatskanzlei. „Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die Situation in Niedersachsen sei „noch vergleichsweise gut“, man müsse aber „vorbeugenden Brandschutz betreiben“.

Es gehe darum, „die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten“, wird Weil weiter zitiert. Es dürfe in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der man durch Engpässe auf den Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werde.

Die Corona-Verordnung wird in ihrer Geltungsdauer um vier Wochen verlängert. In einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs (2G-Regel) auf die Warnstufe 1 vorgezogen. Weitere Verschärfungen seien „zeitnah wahrscheinlich“ – unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen.

„2G“, also „geimpft oder genesen“ gilt künftig bei Veranstaltungen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmern in geschlossenen Räumen bereits bei Warnstufe 1 (bisher Warnstufe 3). Das gleiche gilt bei Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 5.000 Besuchern. Dazu schreibt die Landesregierung: „Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen.“

Für den „Weihnachtsmarkt-Paragraphen 11b“ wird klargestellt: „3G“ gilt nicht nur bei „Erbringung von Bewirtungsleistungen“, sondern auch bei „Entgegennahme“. Mit anderen Worten: „Es muss sichergestellt sein, dass nicht nur der- oder diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken.“

Werbung

Legen Betreiber auf Weihnachtsmärkten aber freiwillig „2G“ fest, oder wird die 2G-Regelung ab Warnstufe 3 zur Pflicht, sind die geimpften oder genesenen Personen von Abstandspflicht und Maskenpflicht befreit.

In einem weiteren Paragraphen (§8, Absatz 1, Satz 4) wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch für Personen die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, die „3G-Regel“ gilt, wenn sie anschließend in den Innenbereichen einer Sportanlage duschen oder die Umkleideräume nutzen möchten.

Die ursprünglich ins Auge gefassten Erleichterungen für Shishas und Discos (etwa ein Wegfall zwingender Kapazitätsbeschränkungen) werden nicht vorgenommen.

Ungeimpfte Mitarbeiter von Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich künftig alle zwei Tage testen lassen, ungeimpfte Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen ab dem 10. November täglich.

Ministerpräsident Weil: „Bauen Brandmauer und erhöhen sie sukzessive“

Abschließend wird Ministerpräsident Weil zitiert: „„Auch Bundesländer, die – wie Niedersachsen – noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive.“ (pr)

Werbung