Neubildung des Behinderten- und Seniorenbeirates ab 1. November 2021
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(Obernkirchen) Zum 31. Oktober beendet der aktuelle Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Obernkirchen in Gänze seine Arbeit, denn analog der Kommunalwahl wird die Neuwahl dieses Gremiums erforderlich.

Ziel ist es, aus allen Bereichen der Kommune Vertreter und Vertreterinnen für den Beirat zu gewinnen. Im Beirat sollten nach Möglichkeit auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen vertreten sein. Die Kandidatur von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern ist ebenfalls möglich, hier sind allerdings mindestens 10 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen Ihren Wohnsitz in Obernkirchen haben. Als Besonderheit ist darauf hinzuweisen, dass kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Rats- und Kreistagsmitglieder) nicht Mitglied im Beirat sein können.

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Die Wahl findet aus einem Kreis von Delegierten statt, die von Vereinen und Gruppierungen, die in der Arbeit mit Behinderten und/oder mit Menschen der Altersgruppe + 60 Jahre tätig sind, sowie Bewohnerinnen und Bewohnern der Altenheime in Obernkirchen vorgeschlagen werden. Informationen über den aktuellen Behinderten- und Seniorenbeirat erhalten sie auf der Homepage der Stadt Obernkirchen https://www.obernkirchen.de/leben-soziales/senioren/behinderten-und-seniorenbeirat/.

Hier sind auch alle für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen und Formulare zu finden. Die Stadt Obernkirchen freut sich auf kurzfristige Rückmeldungen. Die Delegiertenversammlung ist für den 1. November 2021 geplant. (pr)

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