Rinteln: Feier außer Kontrolle / Fünf Strafanzeigen
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(Rinteln) Am Ende einer privaten Feier im Rintelner Ortsteil Exten, die von Donnerstag, 2.9., auf Freitag, 3.9., außer Kontrolle geriet, hatte die Polizei gleich fünf Strafanzeigen geschrieben. Was war passiert?

Der Start für die polizeilichen Maßnahmen begann laut Polizeibericht gegen 21.45 Uhr, als ein 45-jähriger Mann bei der Polizei angab, soeben von seinem künftigen Stiefsohn geschlagen worden zu sein. „Der 26-jährige Beschuldigte dürfte damit einen recht holperigen Start in die Familie haben“, so die Polizei. Allerdings bestritt die Verlobte des Opfers, dass ihr Sohn (der Beschuldigte) überhaupt geschlagen hätte. Er hätte sie lediglich gegen Angriffe des Opfers verteidigt. Alle Beteiligten waren stark alkoholisiert. Der 26-jährige erhielt zur Verhinderung weiterer Straftaten einen Platzverweis.

Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme stellen die Beamten dann auch noch fest, dass das 45-jährige Opfer von seiner Verlobten, einer 49-jährigen Frau aus Exten, einen Schlag ins Gesicht erhielt. Desweiteren wurde durch die 49-jährige angezeigt, dass sie von dem 45-Jährigen geschlagen, getreten und an den Haaren gezogen worden sei. Somit mussten die Polizeibeamten bis dahin bereits drei Strafanzeigen fertigen, doch damit nicht genug.

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Die 49-jährige händigte auch noch einen Klemmleistenbeutel mit Marihuana aus (Strafanzeige Vier, wegen Betäubungsmittelbesitz). Die Polizisten konnten erst einmal abrücken. Gegen 03.54 Uhr teilte dann der bislang als Beschuldigte geführte 26-jährige mit, dass er von einem 33-jährigen Mann in der Wohnung des künftigen Stiefvaters mit einer Waffe mehrfach beschossen worden sein. Hintergrund sei, dass der Schütze seine Halskette haben wollte.

Wieder mussten die Beamten die Wohnung aufsuchen und stellten in der Wohnung den beschuldigten 33-jährigen Schützen und eine Federdruckwaffe sowie Stahlkugeln fest. Dem Schützen wurde im Klinikum Vehlen eine Blutprobe entnommen, er wurde vorläufig festgenommen. Weitere Ermittlungen schließen sich nun an. Die Verletzungen beim Opfer sind dokumentiert und laut Polizeiangaben als Hautrötung zu bezeichnen. (po)

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