Bei stabiler Inzidenz unter 50: Niedersachsen will Kitas und Schulen zum 31. Mai öffnen
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(Niedersachsen) Ab Montag, dem 31. Mai 2021, findet bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) statt. Dies teilte das Kultusministerium heute in einer Presseinformation mit. Auch in Kitas wird bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 ein Regelbetrieb unter Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt („Kita-Szenario A“). Diese Änderungen hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute bei der Vorstellung der Umsetzung des „Stufenplans 2.0″ des Landes für den Bildungsbereich angekündigt.

Demnach sind Szenarienwechsel bei einer Verschärfung des Infektionsgeschehens bei Inzidenzwerten von über 50 und über 165 vorgesehen. Die Kitas und Schulen müssen dann in die Szenarien B (Schule: Wechselunterricht, Kita: eingeschränkter Regelbetrieb) beziehungsweise C (Schule: Distanzunterricht, Kita: Notbetreuung) wechseln. Es gelten die regionalen Inzidenzwerte, die vom Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/inzidenzen für die betreffenden Kommunen ausgewiesen werden.

Tonne: „Diese Systematik ist klar und gibt Orientierung und Verlässlichkeit. Mir ist sehr wichtig, dass es ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit gibt. Wir flankieren dieses inzidenzbasierte Vorgehen mit den weiteren Sicherheitsmaßnahmen Testen, Impfen, Masken und Hygienepläne. Die Perspektive für mehr Angebote für Kinder und Jugendliche – für mehr Präsenzunterricht – ist positiv. Es gilt, über den Stufenplan so viel Präsenzunterricht und Betreuung wie möglich bei maximalem Gesundheitsschutz anzubieten. Das haben sich die Kinder und Jugendlichen und die Familien nach einer entbehrungsreichen Zeit verdient.“ Eine verlässlich stabile Lage mit niedrigen Infektionszahlen sei die Grundlage für den Regelbetrieb der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Es zeichne sich ab, dass sich diese Stabilität im Infektionsgeschehen fortsetzt.

(Grafik: Nds. Kultusministerium)

Für die Wechsel der Szenarien A, B oder C sind in der neuen Verordnung folgende Maßgaben vorgesehen:

1.) Wenn der Präsenzunterricht ausgeweitet werden kann, also ein Wechsel von Szenario C zu B oder von B zu A möglich wird, gilt:

Sobald der Inzidenzwert – also 165 oder 50 – an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) unterschritten ist, legt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung fest, dass ab dem übernächsten Tag das Szenario gewechselt wird. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in der folgenden Kalenderwoche, um Vorlaufzeit zu schaffen.

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2.) Wenn der Präsenzunterricht dagegen eingeschränkt werden muss, also ein Wechsel von Szenario A zu B oder von B zu C nötig wird, gilt:

Wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist, die 7-Tage-Inzidenz den jeweils maßgeblichen Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so setzt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung den Szenarienwechsel für den übernächsten Tag an.

Weiterhin gilt ab dem 31. Mai:

  • Die Mund-Nase-Bedeckung ist grundsätzlich an allen Schulen außerhalb der eigenen Kohorte in allen Bereichen, in denen nicht dauerhaft Abstand gehalten werden kann, zu tragen. Ab einer Inzidenz von 35 besteht Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch im Unterricht am Sitzplatz. Die Grundschulen bzw. Schuljahrgänge 1-4 (Förderschulen) sind hiervon ausgenommen.
  • Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen – unabhängig von Szenarien und Inzidenzwerten. Ausgenommen hiervon sind genesene und vollständig geimpfte Personen mit jeweiligem Nachweis. Das gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter, also für alle Personen.
  • Bisher wurden rund 7,1 Millionen Selbsttests an Schüler ausgegeben (3.600 positive Selbsttest-Ergebnisse, 2.100 PCR-bestätigt). Zudem wurden rund 1,3 Millionen Selbsttests an das Schulpersonal ausgegeben: 570 positive Selbsttests, davon rund 180 PCR-Bestätigungen. Bei Schülern und Schulpersonal zeigten sich demnach sehr geringe Infektionszahlen.
  • Aufgrund der Testpflicht wird aus rechtlichen Gründen auch die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht aufrechterhalten. Lediglich 2,5 Prozent der Eltern machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

(pr)

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