Fonds für die Schulverpflegung: Damit kein Kind beim Essen zusehen muss
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(Bückeburg) Zu Beginn des neuen Schuljahres wird die Mittagsverpflegung in den Bückeburger Grundschulen über einen Catering-Dienstleister abgewickelt, die Verträge und auch die Zahlungsvereinbarungen bestehen künftig zwischen dem Caterer und den Eltern.

Weniger Verwaltungsaufwand für die Stadt und ein Modell, dem alle zugestimmt haben. Doch eine Sorge kam im Nachgang auf: Was, wenn einige Eltern, aus welchen Gründen auch immer, ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen und dieses Kind dann auf einmal mit einem leeren Tablett in der Mensa steht?

Einige Stühle blieben in dieser Sitzung leer, zwei Ausschussmitglieder und die Schulleitungen nahmen per Online-Schalte teil.

Unbürokratisch handeln

Diese Situation gilt es zum Wohle der Kinder zu vermeiden, waren sich alle Bückeburger Ratsmitglieder schnell einig. Die SPD-Fraktion stellte einen Antrag auf einen Fonds für die Schulverpflegung, der in solchen Fällen die Bereitstellung eines kostenlosen Essens ermöglichen soll. Schnell war klar, dass der Bedarf für ein solches Angebot besteht und dass dieses so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gehandhabt werden solle. Die Entscheidungshoheit soll dabei bei den Schulleitungen und Lehrkräften liegen, schließlich sind sie es, die diesen Bedarf direkt mitbekommen und so auch umgehend handeln können. Hierfür muss eine Richtlinie her, die den rechtlichen Rahmen absteckt. Der Fonds in Höhe von 7500 Euro ist bereits im diesjährigen Haushalt der Stadt Bückeburg verankert und soll bedarfsgerecht, nicht etwa nach Schülerzahl oder Schulgröße, von den Schulleitungen genutzt werden.

Schulleitungen sollen freie Hand bekommen

Im jüngsten Schulausschuss wurde nun über diese von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinie diskutiert. Wunsch der Ausschussmitglieder war, die Richtlinie so offen wie möglich zu halten, um den Schulleitungen hier maximale Entscheidungsfreiheit zu geben. Christian Schütte, Fachgebietsleitung Familie und Soziales, informierte weiter, dass für die Buchhaltung nur der Empfang der Leistung vermerkt werden müsse, Namen oder weitere Daten seien nicht notwendig.

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Ab Herbst wird an den Bückeburger Grundschulen die Mittagsverpflegung über ein Konzessionsmodell abgewickelt.

„Eine Art Blanko-Scheck für die Grundschulen?“, wollte Axel Wohlgemuth (CDU) wissen. „Ja. Eine sehr einfache Richtlinie, die dem politischen Wunsch entspricht“, fasste Schütte zusammen. Antje Kronenberg, Schulleitung Grundschule am Harrl, merkte an, dass die entsprechende Vorlage den Schulleitungen nicht zugekommen sei und demnach nicht vorliege, dementsprechend verhalten war auch die Reaktion der per Online-Schalte anwesenden Schulleitungen. Diese würden sich gerne vor einer Entscheidung zusammensetzen und mit der Verwaltung erneut über diese Richtlinie sprechen. Diese Verzögerung wurde von einem Großteil der Ausschussmitglieder nicht begrüßt, so sei das Thema bereits eine Woche vorher in der Arbeitskreis-Sitzung ebenfalls besprochen worden.

Schmale Richtlinie mit Möglichkeit der nachträglichen Ausbesserung

„Es ist schon gut, dass wir das in die Hände der Schulen geben. Die können vor Ort entscheiden, das ist einfach und effektiv. Nach zwei Jahren sollten wir aber evaluieren: Wurde das Angebot genutzt, haben wir unser Ziel erreicht?“, so Wohlgemuth weiter. Ausschussvorsitzender Andreas Schöniger wäre wohl bereit gewesen, den Schulen weitere Bedenkzeit einzuräumen und in der folgenden Sitzung abzustimmen, da das Konzessionsmodell erst im Herbst eingeführt werde.

Thorsten Buhrmester SPD) dagegen: „Die Richtlinie wurde ausgearbeitet, wir brauchen das nicht zu verschieben“. Wohlgemuth vermittelte, dass auch nach einer Abstimmung die Schulleitungen alles Weitere mit den Verwaltung besprechen könnten, der Rahmen aber an diesem Tag gesetzt werden sollte. Frank Suchland, Schulleitung Grundschule Evesen, stellte klar: „Wir finden das absolut in Ordnung und sind generell dafür. Jeder hat solche Kinder an der Schule. Es könnte aber sein, dass wir nachträglich Änderungen an der Richtlinie wünschen“. Wohlgemuth: „Wir möchten den Schulen gerne die Vorbehalte nehmen. Eine kürzere, schmalere Richtlinie gibt es nicht“, versicherte er.

In der anschließenden Abstimmung votierte der Schulausschuss einstimmig für die Richtlinie, die Schulleitungen werden sich derweil in tiefergehender untereinander über die Anwendung austauschen. (Text und Fotos: nh)

Die Schulausschussmitglieder votieren in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig für die Schulverpflegungsfonds-Richtlinie.
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